Corona-Auflagen – viele vergessen ein wichtiges Detail
Die meisten Autohäuser haben die Corona-Auflagen (Hygieneauflagen) ordnungsgemäß umgesetzt und halten sich auch an die Regeln. Trotzdem kommt es zu Bußgeldern, denn viele vergessen ein wichtiges Detail. Arbeitgeber sind verpflichtet laut § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und diese schriftlich zu dokumentieren. Liegt diese nicht vor, handelt der Arbeitgeber ordnungswidrig (§ 25 ArbSchG) und es droht ein Bußgeld von 5.000 € bis hin zu 25.000 €. Im schlimmsten Fall droht die Schließung Ihres Autohauses.
Der Coronavirus gehört zu den Gefahrenstoffen. Unabhängig von der Betriebsgröße ist deshalb jedes Unternehmen dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen sowie die Mitarbeiter zu unterweisen. Beides muss dokumentiert sein.
Damit Sie diesen Pflichten möglichst schnell und mit überschaubarem Aufwand nachkommen können, haben wir Lösungen speziell für Autohäuser entwickelt.
- Wir bieten Ihnen eine bereits vorausgefüllte Mustergefährdungsbeurteilung, die speziell für Autohäuser und Werkstätten entwickelt wurde. Bereits ab 19,00 € erhalten Sie eine umfangreiche und sofort einsatzbereite Word-Vorlage, mit der Sie nur noch durch Ihren Betrieb gehen müssen. Die typischen Gefahrenquellen im Autohaus (Verkauf, Serviceannahme, Werkstatt, Verwaltung) sind bereits erfasst und müssen nur noch von Ihnen bewertet bzw. auf individuelle Besonderheiten angepasst werden. Die langwierige und aufwändige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung entfällt, denn mit unserer Mustergefährdungsbeurteilung haben Sie sofort ein einsatzfähiges Arbeitsmittel zur Hand.
- Zusätzlich bieten wir auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine Online-Mitarbeiterunterweisung ab 5,90€ je Mitarbeiter, die passwortgeschützt zu jeder Zeit online abrufbar ist. Sowohl Teilnehmer als auch Unternehmen erhalten nach Abschluss eine personalisierte Teilnahmebestätigung. Mit dieser können Sie Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen und jederzeit belegen, dass Ihre Mitarbeiter rechtmäßig zu den Corona-Auflagen unterwiesen wurden.
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Corona-Auflagen. Fordern Sie es jetzt auf unserer Infektionsschutz Seite an!
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